Die Kanzlei - Wirtschaftsrecht Bankrecht Leasingrecht Versicherungsrecht Durchschnittlich hat jeder Bundesbürger mehr als 10 Versicherungsverträge abgeschlossen. Neben den klassischen Versicherungen wie Haftpflicht-, Kasko- oder Krankenversicherung gibt es noch eine Vielzahl weiterer Versicherungsarten, die jede ihre Besonderheiten aufweist. Tritt der Versicherungsfall ein, kommt es nicht selten zu Konflikten zwischen den Versicherungs- gesellschaften und den Versicherungsnehmern. Hier gilt es einen kompetenten Rechtsbeistand an seiner Seite zu haben. Seit über 25 Jahren bearbeiten wir in unserer Kanzlei das Versicherungsrecht und sind Ihr kompetenter Partner in allen Fragen rund um dieses Rechtsgebiet. Wir beraten Versicherungs- unternehmen und Versicherte im gesamten Bereich der Versicherungssparte, übernehmen die Prozessvertretung in der Durchsetzung und Abwehr versicherungsvertragrechtlicher Ansprüche und vertreten Ihre Rechte in der Durchsetzung oder Ablehnung von Deckungsansprüchen. Sprechen Sie uns an! Das Bankrecht hat sich im Wirtschaftsrecht zu einem der Kernbereiche entwickelt. Nicht zuletzt durch die Finanzkrise ist es stärker in das Bewusstsein der Menschen gerückt und beschäftigt die Zivilgerichte mehr denn je. Tag für Tag ergeht Rechtsprechung, die einen großen Einfluss auf das Verhalten von Banken und Bankkunden hat. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Rechtsfragen betreffend Kreditgeschäfte, Anlagengeschäfte und Forderungskauf. Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung und Abwehr von Forderungen aus Konto- korrent- und Kreditverträgen, Bürgschafts- und Garantieverträgen sowie bei der Verwertung von Sicherheiten im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Darüber hinaus prüfen und erstellen wir Verträge für Kreditsicherheiten und für den Forderungskauf, sei es im Rahmen des Factoring oder des NPL-Geschäfts. Leasing ist gefestigter Bestandteil der deutschen Wirtschaft und gewinnt immer mehr an Bedeutung. So werden heutzutage ca. 16 % aller Investitionen in der deutschen Wirtschaft über das Leasing getätigt. Der Begriff Leasing stammt aus dem angloamerikanischem Recht (lease = Miete, Pacht). Es wird zum einen als „entgeltliche Gebrauchsüberlassung von Gütern auf Zeit“ definiert, zum anderen als „spezielle Form des Mietvertrags“. Tatsache ist, dass es in Deutschland kein „Leasinggesetz“ gibt. Das Leasingrecht hat sich aus der Recht- sprechung entwickelt und ist ausgesprochen dynamisch. Es ist von daher unabdingbar, sich mit der aktuellen Rechtssituation auszukennen. Wie vielfältig Leasing ist, zeigt sich schon an den verschiedenen Leasingarten. Neben dem Finanzierungsleasingvertrag tritt als Leasing auch noch der Mietkauf, Sale-and-lease-back, Operateleasing sowie das Immobilien- leasing vermehrt in Erscheinung. Sämtliche Leasingarten haben Ihre Besonderheiten, die es zu kennen gilt. Wir beraten Sie gerne! Copyright © 2009 Brinkmann Rechtsanwälte Startseite     I     Die Kanzlei     I     Forderungsmanagement     I     Kontakt     I     Impressum     Brinkmann Rechtsanwälte Spezialisten für Forderungsmanagement Brinkmann Rechtsanwälte