Die Kanzlei - Wirtschaftsrecht
Bankrecht
Leasingrecht
Versicherungsrecht
Durchschnittlich hat jeder Bundesbürger mehr als 10 Versicherungsverträge abgeschlossen.
Neben den klassischen Versicherungen wie Haftpflicht-, Kasko- oder Krankenversicherung gibt
es noch eine Vielzahl weiterer Versicherungsarten, die jede ihre Besonderheiten aufweist.
Tritt der Versicherungsfall ein, kommt es nicht selten zu Konflikten zwischen den Versicherungs-
gesellschaften und den Versicherungsnehmern. Hier gilt es einen kompetenten Rechtsbeistand an
seiner Seite zu haben.
Seit über 25 Jahren bearbeiten wir in unserer Kanzlei das Versicherungsrecht und sind Ihr
kompetenter Partner in allen Fragen rund um dieses Rechtsgebiet. Wir beraten Versicherungs-
unternehmen und Versicherte im gesamten Bereich der Versicherungssparte, übernehmen die
Prozessvertretung in der Durchsetzung und Abwehr versicherungsvertragrechtlicher Ansprüche
und vertreten Ihre Rechte in der Durchsetzung oder Ablehnung von Deckungsansprüchen.
Sprechen Sie uns an!
Das Bankrecht hat sich im Wirtschaftsrecht zu einem der Kernbereiche entwickelt. Nicht zuletzt
durch die Finanzkrise ist es stärker in das Bewusstsein der Menschen gerückt und beschäftigt
die Zivilgerichte mehr denn je. Tag für Tag ergeht Rechtsprechung, die einen großen Einfluss
auf das Verhalten von Banken und Bankkunden hat. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner
in allen Rechtsfragen betreffend Kreditgeschäfte, Anlagengeschäfte und Forderungskauf.
Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung und Abwehr von Forderungen aus Konto-
korrent- und Kreditverträgen, Bürgschafts- und Garantieverträgen sowie bei der Verwertung
von Sicherheiten im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Darüber hinaus prüfen und erstellen
wir Verträge für Kreditsicherheiten und für den Forderungskauf, sei es im Rahmen des
Factoring oder des NPL-Geschäfts.
Leasing ist gefestigter Bestandteil der deutschen Wirtschaft und gewinnt immer mehr an
Bedeutung. So werden heutzutage ca. 16 % aller Investitionen in der deutschen Wirtschaft
über das Leasing getätigt. Der Begriff Leasing stammt aus dem angloamerikanischem Recht
(lease = Miete, Pacht). Es wird zum einen als „entgeltliche Gebrauchsüberlassung von
Gütern auf Zeit“ definiert, zum anderen als „spezielle Form des Mietvertrags“. Tatsache ist,
dass es in Deutschland kein „Leasinggesetz“ gibt. Das Leasingrecht hat sich aus der Recht-
sprechung entwickelt und ist ausgesprochen dynamisch. Es ist von daher unabdingbar, sich
mit der aktuellen Rechtssituation auszukennen. Wie vielfältig Leasing ist, zeigt sich schon an
den verschiedenen Leasingarten. Neben dem Finanzierungsleasingvertrag tritt als Leasing
auch noch der Mietkauf, Sale-and-lease-back, Operateleasing sowie das Immobilien- leasing
vermehrt in Erscheinung. Sämtliche Leasingarten haben Ihre Besonderheiten, die es zu
kennen gilt. Wir beraten Sie gerne!
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