Unter den Rechtsbereich des Allgemeinen Zivilrechts fassen wir die zivilrechtlichen
Rechtsverhältnisse zusammen, die wir nicht als Spezialgebiete gesondert aufgeführt
haben. Hierbei handelt es sich insbesondere um
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das Kaufrecht,
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das Dienst- und Werkvertragsrecht,
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das Bereicherungsrecht,
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das Schadensersatzrecht,
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das Sachenrecht,
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das Nachbarschaftsrecht sowie
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das Immobilienrecht.
Wir beraten unsere Mandanten bei der Gestaltung, Durchsetzung und Abwehr ihrer
Ansprüche. Umfassend, schnell und kompetent!
Allgemeines Zivilrecht
Die Kanzlei - Privates Vermögensrecht
Erb-und Familienrecht
Arbeitsrecht
Mietrecht
Verkehrs- und Unfallrecht
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Gestaltung von Testamenten sowie
Erbverträgen und beraten über die möglichen Regelungen im Sinne der Erbfolge, z.B.
auch im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder bei der
Unternehmensnachfolge. Wir entwickeln für Sie einvernehmliche Lösungsmodelle bei
Erbauseinandersetzungen. Wir berücksichtigen neben den rechtlichen auch die
steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte. Wir beraten und vertreten unsere
Mandanten im Rahmen des Familienrechts bei Scheidungen in allen Fragen, die den
Ehegattenunterhalt sowie den Kindesunterhalt und das Vermögen im Eherecht
betreffen. Im Hinblick auf das neue Unterhaltsrecht beraten wir über die Frage der
Rangstufen von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt, über das rechtliche
Verhältnis früherer Ehepartner und des neuen Partners. Vor Abschluss einer Ehe
informieren wir Sie gerne über einen geeigneten Ehevertrag, mit dem Sie sich
späteren Streit ersparen und Unterhalt, Vermögensausgleich, Versorgungsausgleich
im Voraus regeln.
Als Dienstleister für die Wirtschaft und Private bieten wir Beratung und ggf
Vertretung vor Gericht im Individualarbeitsrecht an. In wirtschaftlich schwierigen
Zeiten stehen vermehrt Personaldispositionen auf dem Prüfstand. Wir helfen Ihnen
beratend , aber auch forensisch mit langjähriger Erfahrung in Verfahren etwa wegen
Kündigungsschutz, Gehaltsforderungen, Abfindungen und Abmahnungen.
Gerade das Mietrecht wird von einer Vielzahl von Änderungen an der Gesetzeslage
und durch neue Urteile in Bewegung gehalten. Daher ist anwaltliche Hilfe
unverzichtbar. Seit mehr als zwei Jahrzehnten vertreten wir mit Erfolg sowohl Mieter
als auch Mandanten aus dem Bereich der Wohnungswirtschaft. Wir beraten Sie
kompetent in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts und des Mietrechts,
insbesondere in Fällen der Kündigung, Mieterhöhung, Betriebskostenabrechnung
und bei Ansprüchen wegen Mietmängeln sowie Schönheitsreparaturen.
Straßenverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeits-
überschreitungen, Abstandsunterschreitungen und Rotlichtverstößen, diese oft
verbunden mit späteren Fahrverboten, spielen eine erhebliche Rolle für jeden
Verkehrsteilnehmer. Rechtsanwälte als Verteidiger müssen sich eingehend mit diesen
Verkehrsverstößen beschäftigen. Dazu gehören allerdings nicht nur rechtliche Vor-
gaben, sondern schon überwiegend auch technische Fragen. Erst deren Erkenntnisse
ermöglichen eine sachgerechte Verteidigung. Nur die optimale Kenntnis der tech-
nischen Abläufe und Vorgaben der polizeilichen Messverfahren sowie mögliche
Fehlerquellen ermöglichen eine Verteidigung. Der Verteidiger muss nach Messfehlern
und Messungenauigkeiten suchen und so gegebenenfalls einen höheren Toleranzabzug
oder sogar die völlige Unverwertbarkeit der jeweiligen Messung erreichen, um so
möglicherweise ein drohendes Fahrverbot zu verhindern.
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