Unter den Rechtsbereich des Allgemeinen Zivilrechts fassen wir die zivilrechtlichen Rechtsverhältnisse zusammen, die wir nicht als Spezialgebiete gesondert aufgeführt haben. Hierbei handelt es sich insbesondere um das Kaufrecht, das Dienst- und Werkvertragsrecht, das Bereicherungsrecht, das Schadensersatzrecht, das Sachenrecht, das Nachbarschaftsrecht sowie das Immobilienrecht. Wir beraten unsere Mandanten bei der Gestaltung, Durchsetzung und Abwehr ihrer Ansprüche. Umfassend, schnell und kompetent! Allgemeines Zivilrecht Die Kanzlei - Privates Vermögensrecht Erb-und Familienrecht Arbeitsrecht Mietrecht Verkehrs- und Unfallrecht Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Gestaltung von Testamenten sowie Erbverträgen und beraten über die möglichen Regelungen im Sinne der Erbfolge, z.B. auch im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder bei der Unternehmensnachfolge. Wir entwickeln für Sie einvernehmliche Lösungsmodelle bei Erbauseinandersetzungen. Wir berücksichtigen neben den rechtlichen auch die steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Rahmen des Familienrechts bei Scheidungen in allen Fragen, die den Ehegattenunterhalt sowie den Kindesunterhalt und das Vermögen im Eherecht betreffen. Im Hinblick auf das neue Unterhaltsrecht beraten wir über die Frage der Rangstufen von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt, über das rechtliche Verhältnis früherer Ehepartner und des neuen Partners. Vor Abschluss einer Ehe  informieren wir Sie gerne über einen geeigneten Ehevertrag, mit dem Sie sich späteren Streit ersparen und Unterhalt, Vermögensausgleich, Versorgungsausgleich im Voraus regeln. Als Dienstleister für die Wirtschaft und Private bieten wir Beratung und ggf Vertretung vor Gericht im Individualarbeitsrecht an. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten stehen vermehrt Personaldispositionen auf dem Prüfstand. Wir helfen Ihnen beratend , aber auch forensisch mit langjähriger Erfahrung in Verfahren etwa wegen Kündigungsschutz, Gehaltsforderungen, Abfindungen und Abmahnungen. Gerade das Mietrecht wird von einer Vielzahl von Änderungen an der Gesetzeslage und durch neue Urteile in Bewegung gehalten. Daher ist anwaltliche Hilfe unverzichtbar. Seit mehr als zwei Jahrzehnten vertreten wir mit Erfolg sowohl Mieter als auch Mandanten aus dem Bereich der Wohnungswirtschaft. Wir beraten Sie kompetent in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts und des Mietrechts, insbesondere in Fällen der Kündigung, Mieterhöhung, Betriebskostenabrechnung und bei Ansprüchen wegen Mietmängeln sowie Schönheitsreparaturen. Straßenverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeits- überschreitungen, Abstandsunterschreitungen und Rotlichtverstößen, diese oft verbunden mit späteren Fahrverboten, spielen eine erhebliche Rolle für jeden Verkehrsteilnehmer. Rechtsanwälte als Verteidiger müssen sich eingehend mit diesen Verkehrsverstößen beschäftigen. Dazu gehören allerdings nicht nur rechtliche Vor- gaben, sondern schon überwiegend auch technische Fragen. Erst deren Erkenntnisse ermöglichen eine sachgerechte Verteidigung. Nur die optimale Kenntnis der tech- nischen Abläufe und Vorgaben der polizeilichen Messverfahren sowie mögliche Fehlerquellen ermöglichen eine Verteidigung. Der Verteidiger muss nach Messfehlern und Messungenauigkeiten suchen und so gegebenenfalls einen höheren Toleranzabzug oder sogar die völlige Unverwertbarkeit der jeweiligen Messung erreichen, um so möglicherweise ein drohendes Fahrverbot zu verhindern.   Copyright © 2009 Brinkmann Rechtsanwälte Startseite     I     Die Kanzlei     I     Forderungsmanagement     I     Kontakt     I     Impressum     Brinkmann Rechtsanwälte Spezialisten für Forderungsmanagement Brinkmann Rechtsanwälte